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Klasse A2



Beschreibung:


Kein Vorbesitz, (Einschluss: AM und A1 ), ab 18 Jahre

Krafträder mit und ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A 2 berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.